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Hotel Karl Noss

Front row seats
on the Mosel

Rooms & suites

Personalised living spaces

Connected to the region

Uniting tradition
and creativity

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Hotel Karl Noss

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

Alle Preisangaben in Euro. Die Zimmerpreise beinhalten ein reichhaltiges Frühstücksbüffet und sind inklusive Service und Mehrwertsteuer.

Wir empfehlen einen Abschluss einer Reiserücktritts- und Abbruchversicherung.

Stornierungsbedingungen

  • Stornierung bis 14 (18Uhr) Tage vor Anreise: keine Stornierungsgebühren
  • Stornierung bis 7 Tage (18Uhr) vor Anreise: 80% vom Totalbetrag der Reservierung
  • Spätere Stornierungen oder Nichtanreise werden mit 90% des Gesamtbetrages der Buchung in Rechnung gestellt.
  • keine Rückerstattung bei vorzeitiger Abreise

Zahlungen sind bar, mit EC-Karte oder Visa- und Mastercard möglich. Es gelten die allgemeinen Bedingungen des Deutschen Hotelreglements.

Das gebuchte Zimmer steht Ihnen am Ankunftstag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sollten Sie später als 18.00 Uhr anreisen, bitten wir Sie, uns Bescheid zu geben, da wir ansonsten das Zimmer weiter vermieten. Am Abreisetag steht Ihnen das Zimmer bis 11.00 Uhr zur Verfügung.

Für selbst verschuldete Beschädigungen, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde gegenüber dem Hotel.

Bringt der Gast eigene Getränke oder Speisen mit ins Hotel, so ist er für die Entsorgung des Leergutes und Abfalls selbst verantwortlich.

Erfüllungsort, Gerichtsstand und Zahlungsort ist für beide Seiten Cochem. Es gilt deutsches Recht.
Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform um wirksam zu werden. Sollten Bestimmungen des Vertrages oder Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so tritt an deren Stelle die entsprechende Ausführung des BGB/HGB. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser Geschäfts-bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

  • Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistun- gen und Lieferungen des Hotels.
  • Die  Unter-  oder  Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
  • Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss, -partner;  Verjährung

1.     Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande.
Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2.     Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3.     Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

III. Leistungen, Preise, Zahlung,  Aufrechnung

1.    Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2.    Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zah- len. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3.     Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
4.    Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufent- haltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
5.     Rechnungen  des  Hotels  ohne  Fälligkeitsdatum  sind  binnen 10  Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jeder- zeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6.    Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Si- cherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine kön- nen im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7.     Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer
Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels

1.    Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in An- spruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksicht- nahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder ver- tragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2.     Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktritts- recht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3.     Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzu- rechnen.
4.     Dem Hotel steht es frei,  die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

V. Rücktritt des Hotels

1.     Sofern  ein  kostenfreies  Rücktrittsrecht  des  Kunden  innerhalb  einer  bestimmten  Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2.     Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3.     Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außeror- dentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
•   höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des
Vertrages unmöglich machen;
•   Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
•  das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
•   ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
4.     Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1.     Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2.     Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3.     Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logis- preises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, daß dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. Haftung des Hotels

1.     Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hier- von ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzli- chen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leis- tungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2.     Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmun- gen, das ist bis  zum Hundertfachen  des Zimmerpreises, höchstens  € 3.500,  sowie für Geld,  Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800.  Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € (Versicherungssumme des Hotels einsetzen) im Ho- tel- oder  Zimmersafe  aufbewahrt werden. Das  Hotel  empfiehlt,  von  dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Er- langen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehen- de Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
3.     Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
4.     Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.

VIII. Schlussbestimmungen

1.     Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäfts- bedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2.     Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3.    Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Vorausset- zung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4.     Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5.     Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelauf- nahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.